Die artgerechte Tierhaltung
 
zurück

Nicht nur die Pflanze wird so gepflegt und gehegt, dass sie sich in ihrem Umfeld harmonisch entwickeln kann. Auch die Tiere werden artgerecht, ihrem Wesen gemäss gehalten. Kulturpflanzen sind ohne die umsichtige Pflege des Landwirtes oder Gärtners nicht überlebensfähig. Auch unsere Haustiere wurden durch die jahrtausendealte Beziehung zum Menschen domestiziert und sind auf den menschlichen Kontakt eingestellt.

Eine artgerechte Haltung von Nutztieren will ein Gleichgewicht herstellen von Leistung, Fruchtbarkeit, Gesundheit und Lebensdauer.
 

Bestimmungen

Die geltende Tierschutzverordnung muss vollumfänglich eingehalten werden. Das Halten von enthortem Rindvieh ist nicht gestattet. Das Futter muss zu mindestens 80% aus der hofeigenen Produktion stammen. Konventionelles Futter darf nicht zugekauft werden. Zuchttiere – mit Ausnahme der Stiere – stammen aus Demeter- oder Biobetrieben. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung der Kommission für Richtlinienfragen. Ausgenommen davon sind lediglich Arbeits- und Reitpferde.

Biene
 

Haltung

Die Tierhaltung hat nach artgemässen Gesichtspunkten zu erfolgen. Die Aufstallungsform und sonstige Haltungsbedingungen müssen so beschaffen sein, dass die Tiere nicht unnötig in ihren Verhaltensgewohnheiten und Bewegungsabläufen behindert werden. Die Tiere müssen z.B. ungestört aufstehen und abliegen können. Die schweizerische Bio-Verordnung erlaubt die Anbindehaltung für grössere Betriebe nur noch bis zum Jahr 2010.

Gentechnologisch veränderte Tiere und Tiere aus Embryotransfer (zurück bis zur zweiten Generation) dürfen auf biologisch-dynamisch bewirtschafteten Betrieben nicht gehalten werden.

Beispiele

Kälber müssen mit Voll- oder Magermilch getränkt werden. Sie dürfen nicht vor dem 90. Tag von der Milch abgesetzt werden.

Die Schweine müssen genügend Platz haben, und es muss langes Stroh oder Rauhfutter zu ihrer Beschäftigung vorhanden sein.

Elektrische Kuhtrainer sind verboten.

Für Legehennen ist ausschliesslich Freilandhaltung erlaubt.

 

 

Bienen

Der Haltung von Bienen wird grosse Bedeutung zugemessen. In Mitteleuropa ist es jedoch derzeit kaum sicherzustellen, dass Bienen ausschliesslich ökologisch bewirtschaftete Flächen befliegen. Die Massnahmen im Zusammenhang mit der Pflege des Bienenvolkes müssen sich im Sinne der biologisch-dynamischen Landwirtschaft an den Bedürfnissen des Biens orientieren.

Keine Völkervermehrung durch künstliche Königinnenzucht, sondern durch Schwarmtrieb.

Der Honig darf für das Abfüllen nicht erwärmt werden.

Rückstandsfreier Wabenbau.

Jährliche Kontrolle durch eine akkreditierte Bio-Kontrollstelle.

Wiese
 

 

 


Partner Demeter Schweiz

© 2012 by Schweizerischer Konsumenten Verband
Postfach 82, CH - 8332 Russikon, Telefon 044 955 07 42, Fax 044 955 07 51
Email | Postkonto 82-3950-4